
Erste-Hilfe-Kurse für Bildungseinrichtungen
Kitas & Schulen
Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen für Erzieher und Lehrkräfte in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Erste Hilfe für Kitas & Schulen
Unser Erste-Hilfe-Kurs „Erste Hilfe am Kind“ richtet sich speziell an alle, die beruflich oder privat mit Kindern zu tun haben – ob Erzieherinnen, Lehrerinnen, Tagespflegepersonen oder auch (werdende) Eltern und Großeltern.
In diesem praxisnahen Kurs lernen die Teilnehmenden, wie sie bei Kindern im Notfall schnell und sicher reagieren – vom richtigen Verhalten bei Stürzen, Atemnot oder Fieberkrämpfen bis hin zur Wiederbelebung und Wundversorgung.
Die Schulung dauert einen Tag (7,5 Stunden inkl. Pause) und ist in vielen Fällen mit der Unfallkasse abrechenbar. So sorgen wir gemeinsam für mehr Sicherheit in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Zielgruppen
Erste Hilfe Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen richten sich an verschiedene Zielgruppen.
Erzieher und Erzieherinnen
In Kindergärten und Krippen, die täglich für das Wohl der Kleinsten verantwortlich sind.
Lehrer und Lehrerinnen
An Schulen, wo eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen betreut wird.
Betreuer und Betreuerinnen
In Horten, Nachmittagsbetreuungen und anderen Betreuungseinrichtungen.
Schulpersonal
Hausmeister, Sekretariatsmitarbeiter und andere Angestellte, die regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Inhalte der Erste Hilfe Kurse
Die Inhalte eines Erste Hilfe Kurses für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind speziell auf die Bedürfnisse und Situationen abgestimmt, die in diesen Einrichtungen auftreten können.
Erste Hilfe Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind speziell darauf ausgelegt, Mitarbeiter in Schulen, Kindergärten, Krippen und anderen Betreuungseinrichtungen auf Notfallsituationen vorzubereiten. Diese Kurse vermitteln die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Ernstfall schnell und kompetent reagieren zu können und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Grundlagen der Ersten Hilfe
- Erkennen von Notfallsituationen und richtiges Handeln.
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) bei Kindern und Erwachsenen.
- Anwendung der stabilen Seitenlage.
Erste Hilfe bei häufigen Verletzungen und Erkrankungen
- Versorgung von Wunden, Verbrennungen und Knochenbrüchen.
- Umgang mit akuten Erkrankungen wie Asthma, Epilepsie und Allergien.
Speziell auf Kinder abgestimmte Maßnahmen
- Erste Hilfe bei Verschlucken und Ersticken.
- Besonderheiten der Ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern.
Praktische Übungen und Fallbeispiele
- Realitätsnahe Übungen zur Festigung des theoretischen Wissens.
- Szenarien, die speziell in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auftreten können.
Weitere Schulungen und Fortbildungen

Brandschutz & Ersthelfer
Kombikurs


Notfalltraining für Arztpraxen
für Ihr Praxisteam


Evakuierungshelfer
Sicherheit im Ernstfall

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen
Unsere Erste-Hilfe-Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und bereiten Sie optimal auf Notfälle mit Kindern vor – rechtlich sicher und praxisnah.
Träger von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind laut DGUV und SGB VIII verpflichtet, ausreichend Ersthelfer auszubilden. Je nach Bundesland gelten zudem zusätzliche Vorgaben – unsere Kurse sind daran angepasst.
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat spezifische Vorschriften für Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Diese Vorschriften verpflichten die Träger, eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern auszubilden.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Das SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherstellung des Wohls der betreuten Kinder und Jugendlichen, was auch die Bereitstellung von Erster Hilfe umfasst.
Landesrechtliche Regelungen
In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche landesrechtliche Bestimmungen, die die Ausbildung und Anzahl von Ersthelfern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regeln.