Evakuierungshelfer · Inhouse

Schulung zum Evakuierungshelfer

Wer führt Ihre Leute raus?

Evakuierungshelfer sorgen dafür, dass ein Gebäude im Ernstfall geordnet und vollständig geräumt wird. Wir schulen sie nach DGUV und Arbeitsschutzgesetz – direkt in Ihrem Betrieb, an Ihrem Evakuierungsplan.

gem. DGUV und ArbSchG · an Ihrem Standort · mit Evakuierungsübung

Fluchtweg und Notausgang im Brandfall
Die Rolle

Was Evakuierungshelfer im Betrieb leisten

Evakuierungshelfer sind Mitarbeitende, die in Gefahrensituationen eine zentrale Rolle übernehmen: Sie kennen die Fluchtwege, führen Personen aus dem Gebäude, kontrollieren Bereiche und halten die Kommunikation aufrecht.

Die Schulung ist Teil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Sie verbindet die theoretischen Grundlagen mit realitätsnahen Übungen an Ihrem eigenen Evakuierungsplan.

Unterschied

Evakuierungs- oder Brandschutzhelfer?

Evakuierungshelfer verantworten die sichere Räumung des Gebäudes. Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände. Zwei Rollen, ein gemeinsames Ziel.

Damit im Ernstfall niemand zwei Aufgaben gleichzeitig hat, empfiehlt es sich, beide Rollen getrennt zu besetzen.

Zur Brandschutzhelfer-Ausbildung →

Inhalte

Was in der Schulung geübt wird

Theorie und Praxis – zugeschnitten auf Ihre Räume und Ihren Evakuierungsplan.

Grundlagen und Pflichten

Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Verantwortung der Evakuierungshelfer; Notfall- und Evakuierungsplanung.

Wege und Pläne

Betriebliche Notfallorganisation, Fluchtwege und Notausgänge, Umgang mit Flucht- und Rettungsplänen.

Menschen führen

Kommunikation im Notfall, Umgang mit Panik und Angst, Techniken zur Beruhigung und Unterstützung.

Hilfsmittel

Einweisung in Evakuierungshilfsmittel und -geräte.

Realistische Übung

Durchführung von Evakuierungsübungen unter realistischen Bedingungen.

Rollenspiele

Festigung des theoretischen Wissens und Vorbereitung auf den Ernstfall.

Rechtsgrundlagen

Warum Ihr Betrieb Evakuierungshelfer braucht

Worauf sich die Pflicht stützt

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – verpflichtet Arbeitgeber zu Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
  • ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Arbeitgeberpflichten

Benennen, ausbilden, dokumentieren

  • Eine ausreichende Anzahl Evakuierungshelfer benennen – abhängig von Größe und Struktur des Betriebs
  • Schulung und regelmäßige Fortbildung, mindestens alle zwei bis drei Jahre
  • Benennung, Ausbildung und Übungen dokumentieren – als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden

DGUV Information 205-033 als PDF →

20 JahreErfahrung in Schulung & Prävention
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Bundesweitfür Unternehmen im Einsatz

Evakuierungshelfer im eigenen Betrieb ausbilden

Wir kommen zu Ihnen – mit Ihrem Evakuierungsplan als Grundlage. Angebot in zwei Minuten oder telefonisch unter 0221 29205401.