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Evakuierungshelfer

Schulung gem. DGUV — ArbSchG

Schulung zum Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer gemäß DGUV

Sicherheit im Ernstfall

Evakuierungshelfer, gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Falle von Gefahrensituationen eine wichtige Rolle übernehmen. Sie gewährleisten einen geordneten und sicheren Ablauf während der Evakuierung von Gebäuden und unterstützen sowohl vertraute Personen, wie Mitarbeiter, als auch Besucher und Kunden, die mit dem Gebäude weniger vertraut sind.

Diese Schulung bieten wir nur als Inhouse Seminar an

Schulung zum Evakuierungshelfer im Betrieb

Die Schulung zum Evakuierungshelfer ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Evakuierungshelfer spielen eine zentrale Rolle in Notfallsituationen, indem sie die sichere und geordnete Evakuierung von Mitarbeitern und Besuchern gewährleisten. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Schulung zum Evakuierungshelfer, gesetzliche Anforderungen, Kursinhalte und Vorteile.

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

    • Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch die Organisation von Evakuierungen.
  2. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3):

    • Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug auf die Planung und Durchführung von Evakuierungen. Sie legt fest, dass in jedem Betrieb Evakuierungshelfer zu benennen und auszubilden sind.
  3. DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention):

    • Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) enthalten spezifische Anforderungen an die Prävention und den Arbeitsschutz, einschließlich der Notwendigkeit der Ausbildung von Evakuierungshelfern.

Pflichten des Arbeitgebers

  1. Benennung von Evakuierungshelfern:

    • Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Evakuierungshelfern zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe und Struktur des Betriebes sowie der spezifischen Gefährdungsbeurteilung.
  2. Ausbildung und regelmäßige Fortbildung:

    • Evakuierungshelfer müssen eine spezielle Schulung absolvieren und regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei bis drei Jahre, an Fortbildungen teilnehmen, um ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
  3. Dokumentation:

    • Die Benennung und Ausbildung der Evakuierungshelfer sowie die Durchführung von Evakuierungsübungen müssen dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und der Berufsgenossenschaft.

Inhalte der Schulung

Die Schulung zum Evakuierungshelfer umfasst verschiedene theoretische und praktische Inhalte, die speziell auf die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Evakuierungshelfer im Betrieb abgestimmt sind:

  1. Theoretische Grundlagen:

    • Rechtsgrundlagen und Pflichten eines Evakuierungshelfers.
    • Grundlagen der Notfall- und Evakuierungsplanung.
    • Kennenlernen der betrieblichen Notfallorganisation und des Evakuierungsplans.
  2. Evakuierungsprozesse und -maßnahmen:

    • Identifikation und Nutzung von Fluchtwegen und Notausgängen.
    • Handhabung von Flucht- und Rettungsplänen.
    • Kommunikation im Notfall und Umgang mit verschiedenen Evakuierungsszenarien.
  3. Praktische Übungen:

    • Durchführung von Evakuierungsübungen unter realistischen Bedingungen.
    • Einweisung in die Nutzung von Evakuierungshilfsmitteln und -geräten.
    • Rollenspiele zur Festigung des theoretischen Wissens und zur Vorbereitung auf den Ernstfall.
  4. Psychologische Aspekte:

    • Umgang mit Panik und Angst bei Mitarbeitern und Besuchern.
    • Techniken zur Beruhigung und Unterstützung von Personen während der Evakuierung.

Vorteile der Schulung bei Praevencio

Praevencio bietet umfassende Schulungen zum Evakuierungshelfer, die folgende Vorteile bieten:

  1. Erfahrene Ausbilder: Unsere Ausbilder sind zertifiziert und haben langjährige Erfahrung in der Schulung von Evakuierungshelfern.
  2. Praxisnahe Schulungen: Durch praktische Übungen und realitätsnahe Szenarien stellen wir sicher, dass die Teilnehmer das Erlernte sicher anwenden können.
  3. Moderne Ausbildungsmaterialien: Wir setzen auf die neuesten Medien und Materialien, um ein effektives und einprägsames Lernerlebnis zu bieten.
  4. Flexible Kurszeiten und -orte: Wir bieten Kurse zu verschiedenen Zeiten an und kommen auf Wunsch auch direkt in den Betrieb, um vor Ort zu schulen.

    Erwerben Sie wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Evakuierung und tragen Sie zur Sicherheit in Ihrem Betrieb bei. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher.

    Der Unterschied zwischen Brandschutz- und Evakuierungshelfern

    Evakuierungshelfer sind dafür verantwortlich, im Falle einer Gefahrensituation, wie einem Brand, die sichere Evakuierung des Gebäudes zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu übernehmen Brandschutzhelfer speziell im Brandfall spezifische Aufgaben, wie die sachgemäße Handhabung von Feuerlöschern oder die Unterstützung bei der Brandbekämpfung. Diese Aufgaben gehören nicht zu den Aufgabenbereichen der Evakuierungshelfer.

    Sowohl Brandschutz- als auch Evakuierungshelfer teilen jedoch das gemeinsame Ziel, die Sicherheit aller anwesenden Personen in Gefahrensituationen zu gewährleisten.

    In der Theorie erfüllen Brandschutz- und Evakuierungshelfer aufgrund ihrer unterschiedlichen Verantwortungsbereiche zwei vollkommen verschiedene Funktionen. In der Praxis werden sie jedoch oft in einer Person vereint, aus Gründen der Einfachheit oder aufgrund der Verfügbarkeit von Freiwilligen in der Belegschaft. In solchen Fällen ist eine Qualifikation als „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ erforderlich, wobei Evakuierungshelfer zusätzliche Schulungen absolvieren müssen.

    Um Verwirrungen bei der Aufgabenverteilung im Ernstfall zu vermeiden, empfiehlt es sich dennoch, in Unternehmen Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer als separate Rollen zu benennen.

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    Der Verlust menschlichen Lebens und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Brand oder Rauchentwicklung wiegen ungleich schwerer als die Sachschäden. Nach einem Feuer kommen in den meisten Fällen die Versicherungen für den Sachschaden und Umsatzausfall auf. Dennoch müssen ca. 80 % der Betriebe, in denen es gebrannt hat, Insolvenz anmelden. Der Grund: Die Kundschaft wechselt in der Zeit des Produktions- oder Dienstleistungsausfalls zum Mitbewerber und bleibt dort.

    Lassen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum betrieblichen Brandschutzhelfer ausbilden und minimieren Sie Ihr Risiko, denn: Der beste Feuerlöscher hilft nichts, wenn ihn keiner bedienen kann! Vereinbaren Sie mit uns ein Brandschutztraining in Ihren Räumlichkeiten und profitieren Sie von unserer Expertise in betrieblicher Brandschutzunterweisung!