Evakuierungshelfer
Schulung gem. DGUV — ArbSchG
Evakuierungshelfer gemäß DGUV – Sicherheit im Ernstfall
Evakuierungshelfer, gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Falle von Gefahrensituationen eine wichtige Rolle übernehmen. Sie gewährleisten einen geordneten und sicheren Ablauf während der Evakuierung von Gebäuden und unterstützen sowohl vertraute Personen, wie Mitarbeiter, als auch Besucher und Kunden, die mit dem Gebäude weniger vertraut sind.
Schulungsinhalte
- fachgerechte Gebäuderäumung nach Brandschutzkonzept
- Flucht- und Rettungswege im Gebäude
- Lage des Sammelplatzes
- korrekte Durchführung der Vollzähligkeitskontrolle
- Regelungen zur Evakuierung von Personen mit Behinderung
Info
Dieser Kurs ist für Mitarbeiter im Unternehmen geeignet, die als Evakuierungshelfer benannt und eingesetzt werden sollen. Die Schulung entspricht der DGUV. Die Kosten für diesen Lehrgang können leider von Ihrer zuständigen BG / Unfallkasse übernommen werden.
- Dauer 4 UE
- Zertifikat
– Evakuierungshelfer - Selbstzahler / Unternehmen
– auf Anfrage
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Der Unterschied zwischen Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Evakuierungshelfer sind dafür verantwortlich, im Falle einer Gefahrensituation, wie einem Brand, die sichere Evakuierung des Gebäudes zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu übernehmen Brandschutzhelfer speziell im Brandfall spezifische Aufgaben, wie die sachgemäße Handhabung von Feuerlöschern oder die Unterstützung bei der Brandbekämpfung. Diese Aufgaben gehören nicht zu den Aufgabenbereichen der Evakuierungshelfer.
Sowohl Brandschutz- als auch Evakuierungshelfer teilen jedoch das gemeinsame Ziel, die Sicherheit aller anwesenden Personen in Gefahrensituationen zu gewährleisten.
In der Theorie erfüllen Brandschutz- und Evakuierungshelfer aufgrund ihrer unterschiedlichen Verantwortungsbereiche zwei vollkommen verschiedene Funktionen. In der Praxis werden sie jedoch oft in einer Person vereint, aus Gründen der Einfachheit oder aufgrund der Verfügbarkeit von Freiwilligen in der Belegschaft. In solchen Fällen ist eine Qualifikation als „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ erforderlich, wobei Evakuierungshelfer zusätzliche Schulungen absolvieren müssen.
Um Verwirrungen bei der Aufgabenverteilung im Ernstfall zu vermeiden, empfiehlt es sich dennoch, in Unternehmen Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer als separate Rollen zu benennen.
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Unsere kombinierte Schulung zum Ersthelfer gem. DGUV und Brandschutzhelfer an einem Tag spart Ihnen wertvolle Zeit.
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Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern Bundesweit!
Betriebliche Brandschutzunterweisung wirkt wirtschaftlichem Verlust entgegen
Der Verlust menschlichen Lebens und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Brand oder Rauchentwicklung wiegen ungleich schwerer als die Sachschäden. Nach einem Feuer kommen in den meisten Fällen die Versicherungen für den Sachschaden und Umsatzausfall auf. Dennoch müssen ca. 80 % der Betriebe, in denen es gebrannt hat, Insolvenz anmelden. Der Grund: Die Kundschaft wechselt in der Zeit des Produktions- oder Dienstleistungsausfalls zum Mitbewerber und bleibt dort.
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum betrieblichen Brandschutzhelfer ausbilden und minimieren Sie Ihr Risiko, denn: Der beste Feuerlöscher hilft nichts, wenn ihn keiner bedienen kann! Vereinbaren Sie mit uns ein Brandschutztraining in Ihren Räumlichkeiten und profitieren Sie von unserer Expertise in betrieblicher Brandschutzunterweisung!