Online-Seminar · ArbSchG · DGUV Vorschrift 1

Arbeitsschutz als Führungsaufgabe – Pflichten, Verantwortung und Haftung

Verantwortung kennen, Pflichten organisieren.

Arbeitgeber und Führungskräfte tragen die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden (§§ 3 und 13 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1). Im Schadensfall drohen straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Folgen. Unser Seminar zeigt, was Führungskräfte verantworten und wie sie es rechtssicher organisieren – kompakt als Live-Online-Webinar an einem Tag.

1 Tag · 8 Unterrichtseinheiten · Live-Online-Webinar · Bescheinigung

Besprechung im Team
Die Rolle

Was Führungskräfte im Arbeitsschutz verantworten

Wer Mitarbeitende führt, ist für deren Sicherheit und Gesundheit mitverantwortlich – unabhängig davon, ob Aufgaben an Fachleute übertragen sind.

  • ✓Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen veranlassen
  • ✓Pflichten klar und schriftlich übertragen
  • ✓Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren
  • ✓Die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb steuern
Pflicht

Warum es auf die Führung ankommt

  • ✓Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden (§§ 3 und 13 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
  • ✓Im Schadensfall straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Folgen sowie Regress der BG
  • ✓Klare Organisation und Dokumentation verringern das persönliche Risiko
Zwei Wege

Einzelne Person oder ganzes Team?

Der Inhalt ist derselbe – der Unterschied liegt im Termin.

Für Einzelne

Offenes Online-Webinar

  • ✓Ein Tag, 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • ✓Live online von 09:00 bis 16:00 Uhr inkl. Pausen
  • ✓Bequem vom Arbeitsplatz oder von zu Hause
  • ✓Bescheinigung nach der Teilnahme

Termin aus der Liste wählen und direkt anmelden.

Für Unternehmen

Webinar am Wunschtermin

  • ✓Webinar am Tag Ihrer Wahl
  • ✓Für Gruppen ab fünf Personen
  • ✓Gleicher Umfang: ein Tag, 8 UE
  • ✓Alle Bescheinigungen gebündelt für Ihre Dokumentation

Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab.

Termine

Aktuelle Webinar-Termine

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349 €inkl. MwSt. · 293,28 € netto pro Person
Termine 2027 in VorbereitungJetzt vormerken lassen oder Wunschtermin für Ihr Team anfragen.

Firmenangebot und Inhouse-Webinar: 0221 29205401

Lehrgangsinhalte

Was in dem Tag vermittelt wird

Von den Rechtsgrundlagen bis zum Verhalten nach einem Arbeitsunfall.

Rechtsgrundlagen

ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1.

Unternehmer- und Führungsverantwortung

Verantwortungsbereiche und Garantenstellung.

Pflichtenübertragung und Delegation

Pflichten richtig und schriftlich regeln.

Haftung

Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Regress der BG.

Arbeitsschutzorganisation

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung als Führungsinstrument.

Unterweisungen

Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren.

Nach einem Arbeitsunfall

Richtiges Verhalten, Meldepflichten und Aufarbeitung.

Praxisfälle

Typische Situationen aus dem Führungsalltag.

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführung, Betriebs- und Abteilungsleitung, Team- und Schichtleitung, Meister, Bauleitung sowie neu ernannte Führungskräfte.

Beratung und Information: 0221 29205400

über 20 JahreErfahrung in Schulung & Prävention
360.000+geschulte Teilnehmende
10.000+betreute Unternehmen & Kunden
Bundesweitfür Unternehmen im Einsatz
Für Ihr Team

Inhouse-Webinar

Ideal als Inhouse-Webinar für Ihr gesamtes Führungsteam

Alle Führungskräfte auf denselben Stand bringen – am Wunschtermin, live online, für Gruppen ab fünf Personen.

Inhouse-Webinar anfragen oder Tel. 0221 29205401

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Haften Führungskräfte persönlich?

Ja, das ist möglich. Führungskräfte können bei Verletzung ihrer Arbeitsschutzpflichten straf-, zivil- und arbeitsrechtlich verantwortlich gemacht werden; die Berufsgenossenschaft kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Das Seminar zeigt, wie sich das Risiko durch klare Organisation und Dokumentation verringern lässt.

Kann man Pflichten delegieren?

Ja. Der Arbeitgeber kann Pflichten nach § 13 Abs. 2 ArbSchG schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. Die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt beim Arbeitgeber.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Nach § 12 ArbSchG bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt darüber hinaus eine Unterweisung mindestens einmal jährlich.

Gibt es eine Bescheinigung?

Ja. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung.

Kann das ganze Führungsteam teilnehmen?

Ja – als Inhouse-Webinar am Wunschtermin für Gruppen ab fünf Personen. Rufen Sie uns an: 0221 29205401.

Passt dazu

Weitere Schulungen für Ihren Betrieb

Sicherheitsbeauftragter →

Grundschulung nach DGUV Information 211-042 – live online an einem Tag.

Brandschutzhelfer →

Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 – Präsenzkurs oder mit Online-Theorie.

Erste Hilfe für Betriebe →

Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1.

Führungskräfte im Arbeitsschutz stärken

Einzelplatz buchen: 0221 29205400 · Wunschtermin für Ihr Team: 0221 29205401