Arbeitsschutz als Führungsaufgabe – Pflichten, Verantwortung und Haftung
Verantwortung kennen, Pflichten organisieren.
Arbeitgeber und Führungskräfte tragen die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden (§§ 3 und 13 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1). Im Schadensfall drohen straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Folgen. Unser Seminar zeigt, was Führungskräfte verantworten und wie sie es rechtssicher organisieren – kompakt als Live-Online-Webinar an einem Tag.
1 Tag · 8 Unterrichtseinheiten · Live-Online-Webinar · Bescheinigung
Was Führungskräfte im Arbeitsschutz verantworten
Wer Mitarbeitende führt, ist für deren Sicherheit und Gesundheit mitverantwortlich – unabhängig davon, ob Aufgaben an Fachleute übertragen sind.
- ✓Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen veranlassen
- ✓Pflichten klar und schriftlich übertragen
- ✓Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren
- ✓Die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb steuern
Warum es auf die Führung ankommt
- ✓Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden (§§ 3 und 13 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
- ✓Im Schadensfall straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Folgen sowie Regress der BG
- ✓Klare Organisation und Dokumentation verringern das persönliche Risiko
Einzelne Person oder ganzes Team?
Der Inhalt ist derselbe – der Unterschied liegt im Termin.
Für Einzelne
Offenes Online-Webinar
- ✓Ein Tag, 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
- ✓Live online von 09:00 bis 16:00 Uhr inkl. Pausen
- ✓Bequem vom Arbeitsplatz oder von zu Hause
- ✓Bescheinigung nach der Teilnahme
Termin aus der Liste wählen und direkt anmelden.
Für Unternehmen
Webinar am Wunschtermin
- ✓Webinar am Tag Ihrer Wahl
- ✓Für Gruppen ab fünf Personen
- ✓Gleicher Umfang: ein Tag, 8 UE
- ✓Alle Bescheinigungen gebündelt für Ihre Dokumentation
Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab.
Aktuelle Webinar-Termine
Anmeldung direkt über die Terminliste.
Firmenangebot und Inhouse-Webinar: 0221 29205401
Was in dem Tag vermittelt wird
Von den Rechtsgrundlagen bis zum Verhalten nach einem Arbeitsunfall.
Rechtsgrundlagen
ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1.
Unternehmer- und Führungsverantwortung
Verantwortungsbereiche und Garantenstellung.
Pflichtenübertragung und Delegation
Pflichten richtig und schriftlich regeln.
Haftung
Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Regress der BG.
Arbeitsschutzorganisation
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung als Führungsinstrument.
Unterweisungen
Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren.
Nach einem Arbeitsunfall
Richtiges Verhalten, Meldepflichten und Aufarbeitung.
Praxisfälle
Typische Situationen aus dem Führungsalltag.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführung, Betriebs- und Abteilungsleitung, Team- und Schichtleitung, Meister, Bauleitung sowie neu ernannte Führungskräfte.
Beratung und Information: 0221 29205400
Inhouse-Webinar
Ideal als Inhouse-Webinar für Ihr gesamtes Führungsteam
Alle Führungskräfte auf denselben Stand bringen – am Wunschtermin, live online, für Gruppen ab fünf Personen.
Inhouse-Webinar anfragen oder Tel. 0221 29205401
Fragen und Antworten
Haften Führungskräfte persönlich?
Ja, das ist möglich. Führungskräfte können bei Verletzung ihrer Arbeitsschutzpflichten straf-, zivil- und arbeitsrechtlich verantwortlich gemacht werden; die Berufsgenossenschaft kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Das Seminar zeigt, wie sich das Risiko durch klare Organisation und Dokumentation verringern lässt.
Kann man Pflichten delegieren?
Ja. Der Arbeitgeber kann Pflichten nach § 13 Abs. 2 ArbSchG schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. Die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt beim Arbeitgeber.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Nach § 12 ArbSchG bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt darüber hinaus eine Unterweisung mindestens einmal jährlich.
Gibt es eine Bescheinigung?
Ja. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung.
Kann das ganze Führungsteam teilnehmen?
Ja – als Inhouse-Webinar am Wunschtermin für Gruppen ab fünf Personen. Rufen Sie uns an: 0221 29205401.
Weitere Schulungen für Ihren Betrieb
Grundschulung nach DGUV Information 211-042 – live online an einem Tag.
Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 – Präsenzkurs oder mit Online-Theorie.
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1.
Führungskräfte im Arbeitsschutz stärken
Einzelplatz buchen: 0221 29205400 · Wunschtermin für Ihr Team: 0221 29205401