Inhouse
Erste Hilfe Schulung in Ihrem Betrieb
Betriebliche Ersthelferschulung gem. DGUV 204-022
Wir kommen in Ihren Betrieb
Für Unternehmen, Einrichtungen, Behörden und Vereine – bei Praevencio seit 20 Jahren rechtssicher und zertifiziert. Anerkannt gem. DGUV, praxisnah und verständlich, mit erfahrenen Dozenten und Zertifikat inklusive.
Wir kommen in Ihren Betrieb
Keine Anfahrtswege für Mitarbeiter. Die Schulung kann in Besprechungsräumen, Schulungsräumen oder geeigneten Betriebsräumen durchgeführt werden.
Flexible Terminplanung
Wir richten uns nach Ihrem Zeitplan – auch kurzfristige Termine sind möglich.
Fragen? Wir helfen gerne weiter
Montags bis Freitags von 09:00 – 15:30h · in 2 Minuten zum Angebot, unverbindlich, sofort per E-Mail.
Was die Berufsgenossenschaft übernimmt
Die Berufsgenossenschaft schreibt je ausgebildetem Ersthelfer einen Betrag gut. Ab 15 Teilnehmenden deckt diese Gutschrift die Kurspauschale vollständig; bei kleineren Gruppen bleibt eine Differenz bei Ihnen. Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung kommen hinzu. Was für Ihren Fall gilt, steht in Ihrem Angebot.
Viele Berufsgenossenschaften fördern die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer. Die möglichen Erstattungen berücksichtigen wir selbstverständlich bei der Angebotserstellung, beraten Sie vorab zu den Möglichkeiten der BG-Abrechnung und unterstützen bei den erforderlichen Unterlagen.
Inhouse-Schulung – so läuft es
Wunschtermin angeben, wir kommen, Zertifikate direkt im Anschluss.
Planbar & flexibel
Wunschtermin angeben – auch kurzfristig verfügbar.
Durchführung bei Ihnen vor Ort
Präsenzunterricht, 9 UE an einem Tag.
Zertifikatsausstellung
Direkt im Anschluss an die Schulung erhalten Sie umgehend Ihre Zertifikate – DGUV anerkannt.
Mehrsprachig – für internationale Teams
Auf Wunsch können wir für internationale Teams den Lehrgang in Theorie & Praxis mittels Live-Translation in vielen gängigen Sprachen anbieten, von Arabisch, Englisch, über Türkisch bis Russisch.
ARENTRRU
Was Ihr Betrieb erfüllen muss
Die Ausbildung zum Ersthelfer ist in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Vorgaben geregelt. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass in jedem Betrieb ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können. Hier sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Pflichten für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer.
5 – 10 %
so viele Ersthelfer braucht es
Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen in der Regel mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben mindestens 10 %.
Alle 2 Jahre
Fortbildung
Ausgebildete Ersthelfer müssen spätestens alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, damit ihre Qualifikation erhalten bleibt.
9
Unterrichtseinheiten
Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und wird üblicherweise als Tagesveranstaltung durchgeführt.
8.0331
Kennziffer der ermächtigten Stelle
Die Praevencio GmbH ist ermächtigte Stelle zur Durchführung der Ersthelferschulungen gem. DGUV, Kennziffer 8.0331.
Keine Vorkenntnisse
nötig
Für die Teilnahme sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Ausbildung ist für alle Beschäftigten geeignet.
Die Schulung umfasst unter anderem:
- ✓Notruf und Rettungskette
- ✓Bewusstlosigkeit
- ✓Herz-Lungen-Wiederbelebung
- ✓Anwendung eines AED
- ✓Wundversorgung
- ✓Akute Erkrankungen und Notfälle
- ✓Maßnahmen bei Verletzungen
In drei Schritten zum Sofort-Angebot
Fordern Sie in wenigen Schritten Ihr individuelles Angebot an – sofort in Ihrem E-Mail-Postfach.
Benötigen Sie auch Brandschutzhelfer?
Viele Unternehmen kombinieren die Ersthelfer-Schulung direkt mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung.
2 Schulungen an einem Tag
Beide Pflichtschulungen in einem Termin.
Weniger Ausfallzeiten
Ihr Team ist nur einmal gebunden statt zweimal.
Ein Ansprechpartner
Eine Organisation, ein Angebot, eine Rechnung.
Bundesweiter Inhouse-Service
Unsere Schulungen führen wir deutschlandweit direkt bei Ihnen im Betrieb durch. Wer einzelne Mitarbeitende schulen lassen möchte, meldet sie stattdessen zu einem offenen Kurs an einem unserer Standorte an. Wir unterstützen Unternehmen auch bei standortübergreifenden Schulungen.
Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer bei Praevencio
Gründe für eine Schulung mit uns:
Schnelle Terminvergabe
Direkt im Unternehmen
DGUV Anerkannt
Mehrsprachig möglich
Wie viele Ersthelfer benötigt ein Unternehmen?
Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen in der Regel mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. In sonstigen Betrieben beträgt der Anteil in der Regel mindestens 10 %.
Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?
Ausgebildete Ersthelfer müssen spätestens alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, damit ihre Qualifikation erhalten bleibt.
Wie lange dauert die Ersthelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und wird üblicherweise als Tagesveranstaltung durchgeführt.
Welche Themen werden in der Ersthelferschulung behandelt?
Die Schulung umfasst unter anderem:
- Notruf und Rettungskette
- Bewusstlosigkeit
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Anwendung eines AED
- Wundversorgung
- Akute Erkrankungen und Notfälle
- Maßnahmen bei Verletzungen
Können die Kosten über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden?
Ja. Die Praevencio GmbH ist ermächtigte Stelle zur Durchführung der Ersthelferschulungen gem. DGUV | Kennziffer 8.0331.
Viele Berufsgenossenschaften fördern die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer. Die möglichen Erstattungen berücksichtigen wir selbstverständlich bei der Angebotserstellung.
Gerne beraten wir Sie vorab zu den Möglichkeiten der BG-Abrechnung und unterstützen bei den erforderlichen Unterlagen.
Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen?
Für die Teilnahme sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Ausbildung ist für alle Beschäftigten geeignet.
Erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung?
Ja. Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme die erforderliche Bescheinigung als Nachweis der Ersthelfer-Ausbildung.
Können die Schulungen direkt bei uns im Unternehmen stattfinden?
Ja. Unsere Ausbilder kommen direkt in Ihr Unternehmen. Die Schulung kann in Besprechungsräumen, Schulungsräumen oder geeigneten Betriebsräumen durchgeführt werden.
Können auch mehrere Standorte eines Unternehmens geschult werden?
Ja. Wir unterstützen Unternehmen auch bei standortübergreifenden Schulungskonzepten – beispielsweise für Filialen, Niederlassungen oder mehrere Betriebsstandorte.
Können mehrsprachige Schulungen durchgeführt werden?
Grundsätzlich ja. Je nach Anforderung können mehrsprachige Unterstützungsmöglichkeiten oder technische Übersetzungslösungen eingesetzt werden.
Ist eine Kombischulung mit Brandschutzhelfern möglich?
Ja. Viele Unternehmen kombinieren die Ersthelfer-Ausbildung direkt mit der Brandschutzhelfer-Schulung. Dadurch können beide gesetzlich erforderlichen Qualifikationen an einem Termin erworben werden.
Können mehrsprachige Ersthelferschulungen durchgeführt werden?
Ja. Auf Wunsch bieten wir Schulungen mit mehrsprachiger Unterstützung an. Dies eignet sich besonders für internationale Teams und Mitarbeitende mit geringen Deutschkenntnissen.
Wie kurzfristig können Schulungstermine vereinbart werden?
Je nach Region und Auslastung sind häufig auch kurzfristige Termine möglich. Nutzen Sie einfach unser Anfrageformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
Weitere Schulungen zum Thema
Bereit für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen?
In zwei Minuten zum individuellen Angebot – oder rufen Sie uns an: 0221 29205400.


